AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Immography
Christian Feldmar
Sperberweg 1
51381 Leverkusen


Stand: 01.01.2024

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Immography, Christian Feldmar, Sperberweg 1, 51381 Leverkusen (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

1.2. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiert zu haben.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber Immobilienvideos und bietet hierfür verschiedene Leistungspakete an. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot.

3. Preise und Zahlung

3.1. Alle angegebenen Preise, unabhängig davon, ob sie telefonisch, schriftlich oder auf der Webseite www.immobilien-videografie.de genannt werden, verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Die Bezahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

4. Leistungen und Korrekturen

4.1. Der erste fertige Videoschnitt durch den Auftragnehmer erfolgt, je nach Aufwand, in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Videodrehtermin.

4.2. In allen Videopaketen ist eine Korrekturschleife von bis zu einer Stunde Arbeitszeit inkludiert. Die Korrekturen müssen binnen 7 Tagen nach Lieferung des Videos schriftlich beim Auftragnehmer angefragt werden.

4.3. Jede weitere Korrekturanfrage, die über die inkludierte Korrekturschleife hinausgeht, wird zu einem Stundensatz von 75,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.

4.4. Der Auftragnehmer führt die Dienstleistungen ohne weitere Absprache in dem auf der Webseite www.immobilien-videografie.de ersichtlichen Stil aus. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, die dort präsentierten Referenzen zur Kenntnis genommen zu haben und wünscht eine Umsetzung im künstlerischen Stil von „Immobilien Videografie“ durch Christian Feldmar.

5. Nutzungsrechte

5.1. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Videos. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Videos ausschließlich zu eigenen Zwecken zu verwenden.

5.2. Eine Weitergabe oder ein Verkauf der Videos an Dritte durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Videomaterial zu Werbezwecken, insbesondere zur Eigenwerbung und zur Präsentation auf der eigenen Webseite oder in sozialen Medien, zu verwenden. Eine Weitergabe oder ein Verkauf an Dritte durch den Auftragnehmer ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5.4. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, das Logo und den Namen des Auftraggebers in seinen Referenzen zu Werbezwecken zu nutzen. Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung ausdrücklich damit einverstanden.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

6.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit der Abnahme des Werkes. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6.3. Die Durchführung einer rechtlichen Prüfung vor der Veröffentlichung der Videos durch den Auftraggeber wird vom Auftragnehmer ausdrücklich nicht übernommen und obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Klärung solcher Aufnahmen verantwortlich und verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. 

7. Schlussbestimmungen

7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

7.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.